Rechtliches

AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Marketingdienstleistungen in Zusammenarbeit mit Marketing mit Jule · Stand: Dezember 2025

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Marketing mit Jule, vertreten durch Julia Schneider, nachfolgend „Auftragnehmer", und dem jeweiligen Kunden („Auftraggeber") über die Erbringung von Marketingdienstleistungen.


2. Vertragsgegenstand

Der Auftragnehmer erbringt Marketingdienstleistungen wie z. B.:

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuellen Angebot oder schriftlichen Vereinbarungen.


3. Angebote und Vertragsschluss

(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend.

(2) Ein Vertrag kommt durch Annahme in Textform oder durch Arbeitsbeginn zustande. Mündliche Absprachen sind nicht bindend.


4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Materialien, Unterlagen und Zugänge vollständig und korrekt innerhalb von fünf Werktagen nach Aufforderung bzw. nach Vertragsabschluss bereitzustellen, sofern im Angebot oder Projektplan keine abweichenden Fristen vereinbart wurden.

(2) Freigaben (z. B. für Konzept, Design oder finale Ergebnisse) sind durch den Auftraggeber innerhalb von sieben Werktagen nach Zugang zu erteilen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung, gelten die Inhalte als vorläufig genehmigt und der Auftragnehmer kann mit dem nächsten Projektschritt fortfahren.

(3) Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle bereitgestellten Inhalte frei von Rechten Dritter sind und deren Nutzung rechtlich zulässig ist.

(4) Verzögerungen, die aufgrund unvollständiger, verspäteter oder fehlender Mitwirkung entstehen, verlängern vereinbarte Leistungs- und Lieferfristen mindestens um die Dauer der Verzögerung sowie um eine angemessene Bearbeitungszeit.

(5) Entsteht dem Auftragnehmer durch verspätete oder fehlende Mitwirkung ein zusätzlicher Aufwand, ist er berechtigt, diesen Aufwand zu berechnen.

(6) Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten trotz schriftlicher Aufforderung und Fristsetzung nicht nach, ist der Auftragnehmer berechtigt, das Projekt vorübergehend zu pausieren oder vollständig zu schließen. Bis zu diesem Zeitpunkt erbrachte Leistungen sowie entstandene Aufwände sind in jedem Fall zu vergüten.


5. Leistungszeit und Verzögerungen

(1) Verbindliche Liefer- oder Leistungszeiten müssen schriftlich vereinbart worden sein.

(2) Bei höherer Gewalt sowie bei Ereignissen, die außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers liegen und die Leistungserbringung beeinträchtigen, verlängern sich die vereinbarten Leistungs- und Lieferfristen angemessen.


6. Vergütung und Zahlungsbedingungen

6.1 Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG)

Der Auftragnehmer ist Kleinunternehmer im Sinne von § 19 UStG. Es wird daher keine Umsatzsteuer berechnet oder ausgewiesen.

6.2 Allgemeine Zahlungsbedingungen

(1) Die Vergütung richtet sich nach dem Angebot oder der Preisliste.

(2) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar.

(3) Bei größeren Projekten kann der Auftragnehmer Abschlagszahlungen verlangen (z. B. 50 % bei Auftragserteilung, 50 % nach Abnahme).

6.3 Mahnkosten und Verzug

Der Auftraggeber gerät ohne weitere Mahnung spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung in Verzug. Im Verzugsfall ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen. Für jede berechtigte Mahnung kann der Auftragnehmer eine pauschale Mahngebühr von 5,00 EUR erheben.


7. Nutzungsrechte

(1) Übergang der Rechte: Der Auftraggeber erhält die vereinbarten Nutzungsrechte an den erstellten Werken erst nach vollständiger Zahlung der entsprechenden Rechnung.

(2) Umfang der übertragenen Rechte: Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, werden dem Auftraggeber einfache, nicht exklusive, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Nutzungsrechte eingeräumt. Diese beinhalten das Recht zur Nutzung der finalen Ergebnisse für die vereinbarten Zwecke ohne zeitliche Einschränkung.

(3) Ausgeschlossene Nutzungen: Folgende Nutzungen sind ohne gesonderte schriftliche Vereinbarung nicht umfasst:

(4) Rohdaten und offene Dateien: Rohdaten sowie offene, editierbare Dateien (z. B. PSD, AI, Figma, Canva) sind nicht Bestandteil der vereinbarten Leistung. Der Auftraggeber erhält standardmäßig ausschließlich die finalen Endformate (z. B. PNG, JPG, PDF). Die Herausgabe von Rohdaten erfolgt nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung.

(5) Urheberrechtliche Nennung: Der Auftragnehmer bleibt Urheber der erstellten Werke und ist berechtigt, die Arbeiten im Rahmen der eigenen Eigenwerbung zu nutzen (z. B. Portfolio, Website, Social Media).

(6) Drittmaterialien: Materialien, die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden (z. B. Bilder, Logos, Texte), müssen frei von Rechten Dritter sein.


8. Abnahme und Korrekturen

(1) Der Auftraggeber erhält nach Abschluss die Möglichkeit zur Prüfung.

(2) Im Leistungsumfang sind bis zu zwei Korrekturschleifen enthalten, sofern im Angebot nicht ausdrücklich abweichend geregelt. Eine Korrekturschleife umfasst dabei alle zusammenhängend eingereichten Änderungswünsche zu einer vorgelegten Version.

(3) Weitere Änderungen werden nach Aufwand berechnet.


9. Haftung

(1) Haftungsmaßstab: Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grob fahrlässigem Verhalten. Eine Haftung für leichte oder einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit keine wesentlichen Vertragspflichten betroffen sind.

(2) Leistungs- und Erfolgshaftung: Der Auftragnehmer schuldet ausschließlich die vereinbarte Dienstleistung nach bestem Wissen und Gewissen. Es wird keinerlei Erfolg garantiert, insbesondere nicht hinsichtlich Suchmaschinenplatzierungen, Social-Media-Reichweiten oder Werbeleistungswerten.

(3) Haftung für indirekte Schäden: Eine Haftung für indirekte Schäden, entgangenen Gewinn oder Folgeschäden ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.


10. Datenschutz

Beide Parteien verpflichten sich, personenbezogene Daten gemäß DSGVO vertraulich zu behandeln. Details finden sich in der Datenschutzerklärung des Auftragnehmers.


11. Kündigung

(1) Kündigung aus wichtigem Grund: Beide Parteien sind berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen.

(2) Vergütung bereits erbrachter Leistungen: Im Falle einer Kündigung sind alle bis zum Kündigungszeitpunkt erbrachten Leistungen vollständig zu vergüten.

(3) Form der Kündigung: Die Kündigung bedarf der schriftlichen Form (E-Mail oder Brief). Mündliche Erklärungen sind nicht ausreichend.


12. Schlussbestimmungen

(1) Änderungen bedürfen der Textform.

(2) Unwirksame Klauseln berühren die übrigen Regelungen nicht.

(3) Es gilt deutsches Recht. Ist der Auftraggeber Verbraucher (§ 13 BGB), gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen. Ist der Auftraggeber Unternehmer (§ 14 BGB), ist Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers.